Private Grund- und Mittelschulen; Beantragung eines Zuschusses für den Schulaufwand

Schulaufsichtlich genehmigte private Grundschulen und Mittelschulen werden auf Antrag des Schulträgers staatlich gefördert. Für den notwendigen Schulaufwand werden pauschalierte Zuschüsse gewährt.

Zweck


Durch die staatlichen Zuschüsse sollen private Träger bei der Finanzierung des Schulaufwands unterstützt werden.


Gegenstand


Privaten Grundschulen und Mittelschulen, die von einer juristischen Person des öffentlichen oder privaten Rechts betrieben werden und auf gemeinnütziger Grundlage wirken, werden Leistungen für den Schulaufwand gewährt. 


Die Schulträger erhalten für jedes Schuljahr für den notwendigen Schulaufwand einen pauschalierten Zuschussbetrag je Schülerin oder Schüler und Schuljahr.


Es gilt eine zweijährige Karenzzeit (Ausnahme: kirchliche Schulen).


Zuwendungsempfänger


Antragsberechtigt sind Schulträger von privaten Ersatzschulen.


 

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