Private Grund- und Mittelschulen, berufliche Schulen; Beantragung der schulaufsichtlichen Genehmigung von Lehrkräften

Privat angestelltes Lehrpersonal bedarf der schulaufsichtlichen Genehmigung.

An privaten beruflichen Schulen sowie privaten Grund- und Mittelschulen arbeiten grundsätzlich vollausgebildete Lehrerinnen und Lehrer für die jeweilige Schulart. Es arbeiten dort aber auch Lehrkräfte die nicht voll für diese Schulart ausgebildet sind, z. B. Lehrkräfte anderer Schularten. Die schulaufsichtliche Genehmigung dieser Lehrkräfte dient der Sicherstellung der Qualität des Unterrichts. Die Genehmigung kann befristet oder unbefristet erteilt werden.

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