Private Schulen für Kranke; Beantragung einer Förderung
Der Freistaat Bayern fördert die Träger privater Schulen für Kranke. Sie erhalten staatliche Zuschüsse für den notwendigen Schulaufwand einschließlich Kosten der Schülerbeförderung sowie Vergütungen für den notwendigen Personalaufwand. Alternativ werden ihnen staatliche Lehrkräfte und sonstiges Personal zugeordnet.
Zweck
Der Betrieb privater Schulen für Kranke soll durch eine auskömmliche Finanzierung sichergestellt werden.
Gegenstand
Der Freistaat Bayern ersetzt den Trägern privater Schulen für Kranke den notwendigen Schulaufwand (laufender und einmaliger Schulaufwand).
Außerdem ersetzt der Freistaat Bayern den notwendigen Personalaufwand nach Art. 33 Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz oder stellt privaten Schulen für Kranke Personal zur Verfügung.
Zuwendungsempfänger
Träger privater Schulen für Kranke
Art und Höhe
Der Freistaat Bayern ersetzt den Schulaufwand gemäß Art. 34 Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz zu 80 %. Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten die Träger privater Schulen für Kranke eine verbesserte staatliche Förderung nach Art. 34a BaySchFG. In diesem Fall beträgt der Zuschuss 100 %.