Privatpiloten und Flugschüler; Mitteilung der Änderung der Wohnanschrift

Privatpiloten und Flugschülern müssen der zuständigen Luftfahrtbehörde Anschriftenänderungen mitteilen.

Damit die Luftfahrtbehörde stets über die aktuelle Anschrift von Privatpiloten und Flugschülern informiert ist, hat der Lizenzinhaber das Luftamt über Adressänderungen zu informieren. Mit dem Wohnsitzwechsel kann auch ein Wechsel der zuständigen Luftfahrtbehörde verbunden sein.

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