Privatpilotenlizenz; Beantragung der Erteilung einer weiteren Berechtigung
20.01.2020
Die Rechte einer Privatpilotenlizenz können auf Antrag erweitert werden.
Die Rechte einer Privatpilotenlizenz können auf die Berechtigung zur Durchführung von Kunstflügen, die Berechtigung zum Schleppen von Segelflugzeugen und Bannern, um die Nachtflugberechtigung, Bergflugberechtigung, die Berechtigung von verschiedenen Startarten für Inhaber einer Segelflugpilotenlizenz und die Berechtigung zur gewerblichen Tätigkeit oder Tätigkeit gegen Vergütung eines Segelflugzeug- oder Ballonpiloten, erweitert werden.