Psychiatrische Versorgung, AIDS und Suchtkrankenhilfe; Beantragung einer Förderung für Maßnahmen zur Fortbildung
Der Freistaat gewährt Zuwendungen für Maßnahmen zur Fortbildung in den Bereichen psychiatrische Versorgung, AIDS und Suchtkrankenhilfe.
Zweck
Mit den Zuwendungen sollen Fortbildungsmaßnahmen in den Bereichen psychiatrische Versorgung, AIDS und Suchtkrankenhilfe unterstützt werden.
Gegenstand
Gefördert werden Fortbildungsmaßnahmen für Personen, die in den Bereichen psychiatrische Versorgung, AIDS und Suchtkrankenhilfe (hier nur ehrenamtlich) tätig sind. Die Fortbildungen haben die Vermittlung, Erweiterung, Vertiefung und Weiterentwicklung von spezifischen Fachkenntnissen zum Inhalt.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege und deren Mitgliedsorganisationen in Bayern sowie auf Landesebene wirkende oder andere fachlich anerkannte Verbände und sonstige Fortbildungsanbieter.
Zuwendungsfähige Kosten,
Zuwendungen werden je Fortbildungseinheit (à 45 Minuten) gewährt.
Art und Höhe
Die Zuwendungen werden im Rahmen einer Projektförderung als Festbetrag gewährt. Die Stundensätze werden für jeden Förderbereich gesondert festgesetzt. Der Zuwendungsempfänger muss einen haushaltsrechtlich vorgeschriebenen Eigenanteil erbringen.