Psychologische/r Psychotherapeut/in, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in; Beantragung einer Approbation

Nichtärztliche Psychotherapeuten können eine Approbation beantragen, wenn sie die zahnärztliche Ausbildung in Bayern oder in einem EU-Mitgliedstaat, einem EWR-Vertragsstaat oder in der Schweiz abgeschlossen haben und in Bayern den Beruf ausüben möchten.

Wer in Deutschland als Psychotherapeut arbeiten möchte, benötigt hierfür eine spezielle Berufszulassung – die Approbation. Man unterscheidet die Approbation als Psychologischer Psychotherapeut sowie als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut. Letzterer darf in der Regel nur Kinder und Jugendliche bis zum 21. Lebensjahr behandeln. Die Ausbildung zum Psychotherapeuten wird an staatlich anerkannten Instituten erworben, dauert mindestens 3 bzw. 5 Jahre und schließt mit einer staatlichen Prüfung ab.


Die Approbation erteilt in Bayern die Regierung von Oberbayern, wenn Sie die psychotherapeutische Ausbildung an einer Ausbildungsstätte in Bayern abgeschlossen haben.

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