Psychologische/r Psychotherapeut/in, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in; Beantragung einer Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des Berufs

Wenn Sie den Beruf des Psychotherapeuten in Deutschland ohne Approbation als Psychotherapeut ausüben wollen, benötigen Sie in der Regel eine Erlaubnis. Die Erteilung der Erlaubnis kommt insbesondere dann in Betracht, wenn Sie Ihre Ausbildung im Ausland abgeschlossen haben und die Feststellung der Gleichwertigkeit Ihres Ausbildungsstandes im Rahmen eines Approbationsverfahrens noch aussteht.

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