Radikalisierungsprävention; Beantragung einer Förderung für modellhafte Projekte

Vereine, Kommunen (Städte und Landkreise), Initiativen oder Zusammenschlüsse, die mit Projekten z. B. mit einem interkulturellen Theater, kommunalen Netzwerken oder anderen Maßnahmen auf die Thematik Salafismus, Rechtsradikalismus oder Linksradikalismus aufmerksam machen möchten, können durch den Freistaat Bayern gefördert werden.

Zweck


Ziel ist die Entwicklung, Erprobung, Durchführung und Bewertung von Maßnahmen zur Prävention von Salafismus, Rechts- und Linksradikalismus mit Bedeutung für ganz Bayern.


Gegenstand


Projekte und Aktionen mit Modellcharakter und Bedeutung für ganz Bayern zur Radikalisierungsprävention können durch den Freistaat Bayern gefördert werden. Beispielsweise können Projekte finanziert werden, die gegen radikale Positionen stark machen oder die verschiedenen Akteure vor Ort miteinander vernetzen.


Zuwendungsempfänger


Antragsberechtigt sind rechtsfähige Trägerinnen und Träger mit Bezug zur Radikalisierungsprävention.


Zuwendungsfähige Kosten


Gefördert werden können nach Absprache Sach-, Personal- und Verwaltungskosten.


Art und Höhe


Anteilfinanzierung oder in geeigneten Fällen Fehlbedarfsfinanzierung: Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Wirkungsmöglichkeit des Projektes. Ein angemessener Eigenmittelanteil in Höhe von mindestens zehn Prozent (10 %) der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben wird grundsätzlich vorausgesetzt.

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