Radikalisierungsprävention; Beantragung einer Förderung für modellhafte Projekte
Vereine, Kommunen (Städte und Landkreise), Initiativen oder Zusammenschlüsse, die mit Projekten z. B. mit einem interkulturellen Theater, kommunalen Netzwerken oder anderen Maßnahmen auf die Thematik Salafismus, Rechtsradikalismus oder Linksradikalismus aufmerksam machen möchten, können durch den Freistaat Bayern gefördert werden.
Zweck
Ziel ist die Entwicklung, Erprobung, Durchführung und Bewertung von Maßnahmen zur Prävention von Salafismus, Rechts- und Linksradikalismus mit Bedeutung für ganz Bayern.
Gegenstand
Projekte und Aktionen mit Modellcharakter und Bedeutung für ganz Bayern zur Radikalisierungsprävention können durch den Freistaat Bayern gefördert werden. Beispielsweise können Projekte finanziert werden, die gegen radikale Positionen stark machen oder die verschiedenen Akteure vor Ort miteinander vernetzen.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind rechtsfähige Trägerinnen und Träger mit Bezug zur Radikalisierungsprävention.
Zuwendungsfähige Kosten
Gefördert werden können nach Absprache Sach-, Personal- und Verwaltungskosten.
Art und Höhe
Anteilfinanzierung oder in geeigneten Fällen Fehlbedarfsfinanzierung: Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Wirkungsmöglichkeit des Projektes. Ein angemessener Eigenmittelanteil in Höhe von mindestens zehn Prozent (10 %) der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben wird grundsätzlich vorausgesetzt.