Raumbeobachtung; Durchführung
Die Landesplanungsbehörden erfassen, verwerten und überwachen fortlaufend die raumbedeutsamen Tatbestände und Entwicklungen.
Gute Planung ist auf verlässliche Informationen angewiesen. Wichtig ist deshalb, raumbedeutsame Tatbestände und Entwicklungen fortlaufend zu erfassen, zu verwerten und zu überwachen.
Die Raumbeobachtung in Bayern verwendet zur Erfüllung ihrer Aufgaben das Rauminformationssystem (RISBY), ein geographisches Informationssystem, das u.a. aus den Teilen Raumordnungskataster (nur behördenintern), Regionalplan und Landesentwicklungsprogramm – Strukturkarte sowie aus diversen Landkarten und Luftbildern der Bayerischen Vermessungsverwaltung besteht.
Die Ergebnisse der Raumbeobachtung werden z. B. zur Beantwortung von Landtagsanfragen und für die vorbereitenden Planungen von größeren Infrastrukturvorhaben herangezogen.
Im „Raumordnungsbericht“ und in den „Daten zur Raumbeobachtung“ werden die Informationen veröffentlicht (siehe „Weiterführende Links“).