Rebpflanzgut; Beantragung der Anerkennung

Rebpflanzgut darf nur als anerkanntes Vermehrungsgut und mit dem nach der Pflanzenbeschauverordnung gefordeten Pflanzenpass in den Verkehr gebracht werden.
Der Vermehrer von Edelreisern oder Pfropfreben beantragt für sein Vermehrungsgut die Anerkennung. Die Anerkennungsstelle überprüft die Angaben auf Plausibilität. Sie kontrolliert während der Vegetationszeit die Sortenreinheit, die Sortentypizität und den Gesundheitszustand der Mutterrebenbestände, die der Gewinnung von Edelreisern dienen, und die Rebschulflächen, auf denen die Pfropfreben kultiviert werden. Des weiteren überprüft die Anerkennungsstelle vor dem Inverkehrbringen der Edelreiser oder Pfropfreben die Menge und Beschaffenheit der sortierten und gebündelten Ware.

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