Rechtsreferendare; Ausbildung bei der öffentlichen Verwaltung

Bei der öffentlichen Verwaltung werden die Rechtsreferendarinnen und Rechtreferendare für die Dauer von vier Monaten bei einem Landratsamt, einer Gemeinde, die mindestens einen Beamten/eine Beamtin mit der Befähigung zum Richteramt beschäftigt, einer Regierung oder einem Bezirk ausgebildet.

Es besteht die Möglichkeit, die praktische Ausbildung bei der öffentlichen Verwaltung für eine Zeit von bis zu zwei Monaten bei einem Verwaltungsgericht zu absolvieren. Darüber hinaus können im Rahmen des dreimonatigen Pflichtwahlpraktikums Einblicke in die praktische Arbeit einer Verwaltungsbehörde oder eines Verwaltungsgerichts gewonnen werden. Auch das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration bietet einige wenige Plätze für das Pflichtwahlpraktikum im Berufsfeld 2 – Verwaltung an.


Die Ausbildung im öffentlichen Recht hat das Ziel, die Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare mit den Aufgaben und der Arbeitsweise der Verwaltung und der öffentlich-rechtlichen rechtsberatenden Praxis sowie des verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes vertraut zu machen.


Die Station soll sie befähigen, normative Regelungen und Verwaltungsvorschriften in ihren gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, politischen und europarechtlichen Zusammenhängen zu sehen und das Verständnis für planendes und gestaltendes Verwaltungshandeln wecken.


Rechtsreferendare werden während ihres Ausbildungsaufenthalts in der Regel in verschiedenen Abteilungen oder Sachgebieten der jeweiligen Behörden bzw. in Kammern an den Verwaltungsgerichten eingesetzt. Die Betreuung der Ausbildung erfolgt durch juristische Staatsbeamtinnen und Staatsbeamte, die über die Befähigung zum Richteramt verfügen, oder Richterinnen und Richter am Verwaltungsgericht.

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