Rechtsreferendare; Personalverwaltung und Organisation der Ausbildung
Die Regierungen leiten die Gesamtausbildung der Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare ihres Bezirks während der Dauer der Verwaltungsstation und des Pflichtwahlpraktikums in den Berufsfeldern 2 (Verwaltung), 4 (Wirtschaft), 5 (Arbeits- und Sozialrecht) sowie 7 (Steuerrecht) und sind insoweit personalverwaltende Stellen.
Der Vorbereitungsdienst hat das Ziel, die Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare mit den Aufgaben der Rechtspflege und der Verwaltung vertraut zu machen und dadurch in die Verwirklichung des Rechts einzuführen. Am Ende der Ausbildung sollen die Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare in der Lage sein, in der Rechtspraxis, soweit erforderlich nach einer Einarbeitung, eigenverantwortlich tätig zu sein und den vielseitigen und wechselnden Anforderungen der Gesellschaft gerecht zu werden.
Die Regierungen leiten die Gesamtausbildung der Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare ihres Bezirks während der viermonatigen Ausbildung bei einem Landratsamt, einer Gemeinde, die mindestens einen Beamten/eine Beamtin mit der Befähigung zum Richteramt beschäftigt, einer Regierung oder einem Bezirk sowie während des dreimonatigen Pflichtwahlpraktikums in den Berufsfeldern „Verwaltung“, „Wirtschaft“, „Arbeits- und Sozialrecht“ oder „Steuerrecht“ und nach Beendigung der Ausbildung bis zu ihrem Ausscheiden.
Alternativ kann die viermonatige Ausbildung bei der Öffentlichen Verwaltung auch für die Dauer von bis zu zwei Monaten bei einem Verwaltungsgericht absolviert werden. Eine Ausbildung unmittelbar im Staatsministerium des Innern und für Integration ist nur während des Pflichtwahlpraktikums möglich.
Die Präsidentinnen und Präsidenten der Oberlandesgerichte leiten die Gesamtausbildung der Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare ihres Bezirks, soweit nicht die jeweilige Regierung zuständig ist. Die zuständige Regierung leitet den Vorbereitungsdienst insbesondere während der Verwaltungsstation sowie ggf. während des Pflichtwahlpraktikums oder des Speyer-Semesters. Ihr obliegt als personalverwaltende Stelle auch die Zuweisung der Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare zu den oben genannten Stellen.