Regionale Offene Behindertenarbeit; Beantragung einer Förderung
Der Freistaat Bayern und die bayerischen Bezirke gewähren Zuwendungen für Maßnahmen der ambulanten Hilfen im Bereich der regionalen Offenen Behindertenarbeit.
Die Dienste der regionalen Offenen Behindertenarbeit (OBA) stellen einen wichtigen Baustein in der Gesamtversorgung von Menschen mit Behinderungen dar.
Gemeinsam mit den bayerischen Bezirken und dem Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration verfolgen die Dienste den Grundsatz, die Führung eines möglichst selbstständigen, eigenverantwortlichen Lebens zu unterstützen und die Familien mit behinderten Angehörigen zu entlasten. Die regionalen OBA-Dienste schaffen Beteiligungsstrukturen für Menschen mit Behinderungen in den Diensten.
Zweck
Zweck der Förderung ist es, niedrigschwellige ambulante Betreuung und Sicherung der Teilhabe von körperlich und geistig behinderten, sinnesbehinderten oder chronisch kranken Menschen, die zum Personenkreis der §§ 53 ff. SGB XII gehören, durch Träger und deren leistungsfähige Dienste anzubieten, die Führung eines möglichst selbstständigen, eigenverantwortlichen Lebens zu unterstützen und die Familien mit behinderten Angehörigen zu entlasten.
Zuwendungsempfänger
Zuwendungsfähige Kosten
Zuwendungsfähige Ausgaben sind:
- Personalausgaben für berücksichtigungsfähige Fach-, Durchführungs- und Verwaltungskräfte,
- Sachausgaben,
- Ausgaben für die Erstausstattung.
Art und Höhe
Die Zuwendung wird als Festbetragsfinanzierung (Förderpauschale) im Wege einer Projektförderung gewährt. Die jährliche Förderpauschale des Freistaats Bayern beträgt für Fachkräfte bis zu 24.300 Euro und für sonstige Fachkräfte bis zu 18.200 Euro.