Regionalmanagement; Beantragung einer Förderung

Der Freistaat Bayern unterstützt die bayerischen Regionalmanagements und Regionalmarketings bei der Umsetzung von Projekten in Zukunftsthemen der Landesentwicklung.

Zweck


Der Freistaat Bayern unterstützt auf Grundlage der Förderrichtlinie Landesentwicklung (FöRLa) die Umsetzung von Projekten im Rahmen des Regionalmanagements. Dadurch sollen gleichwertige Lebens- und Arbeitsverhältnisse in Bayern gesichert, regionale Netzwerke ausgebaut und flexible, maßgeschneiderte Lösungen für die Herausforderungen vor Ort entwickelt werden.


Gegenstand


Gefördert werden neue, regionale Projekte in fünf zentralen Zukunftsthemen der Landesentwicklung: Demografischer Wandel, Wettbewerbsfähigkeit, Siedlungsentwicklung, Regionale Identität sowie Klimawandel.


Zuwendungsempfänger


Antrags- und zuwendungsberechtigt sind die Träger von in Abstimmung mit der obersten Landesplanungsbehörde des Freistaats Bayern eingerichteten Regionalmanagements und Regionalmarketings in Bayern.


Zuwendungsfähige Kosten


Gefördert werden können Ausgaben für Personal, Fahrten und Übernachtungen, Bewirtung bei öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen, Öffentlichkeitsarbeit sowie externe Beratungs- und Serviceleistungen.


Art und Höhe


Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung. Sie beträgt grundsätzlich maximal 100.000 Euro pro Projektjahr und regionaler Initiative. Der Förderbetrag erhöht sich um bis zu 50.000 Euro pro Projektjahr, wenn der räumliche Wirkungskreis der regionalen Initiative mehrheitlich im Raum mit besonderem Handlungsbedarf (RmbH) liegt oder ihr Umfang ein Gebiet von mehr als zwei Landkreisen umfasst. Der Fördersatz liegt je nach räumlicher Belegenheit zwischen 50 % und 90 %.

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