Rentenrechtliche Zeiten

Der Begriff „rentenrechtliche Zeit“ bezeichnet für den gesamten Bereich der Rentenversicherung Zeiten, die bei den Anspruchsprüfungen und Leistungsfestsetzungen bedeutsam sind bzw. sein können. Zu den rentenrechtlichen Zeiten gehören Beitragszeiten, beitragsfreie Zeiten und Berücksichtigungszeiten.

Beitragszeiten sind Zeiten, für die Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge gezahlt wurden oder für die Pflichtbeiträge als gezahlt gelten und Zeiten, die sowohl mit Beitragszeiten als auch mit beitragsfreien Zeiten belegt sind.

Beitragsfreie Zeiten sind Anrechnungszeiten, Zurechnungszeiten und Ersatzzeiten.

§§ 54-59, 250-253a Sozialgesetzbuch VI

Gesetzliche Rentenversicherungsträger

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