Rentenwert, aktueller

Ein wichtiger Faktor bei der Rentenberechnung und bei der Rentenanpassung in der gesetzlichen Rentenversicherung ist der aktuelle Rentenwert, durch den die Rente an die Lohnentwicklung angepasst wird. Er richtet sich nach der Veränderung der Bruttolohn- und –gehaltssumme je durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer und berücksichtigt auch die Belastungsveränderungen der Arbeitsentgelte durch die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und die Aufwendungen für die staatlich geförderte private Altersvorsorge (Altersvorsorge, zusätzliche private) sowie seit 2005 darüber hinaus das Verhältnis von Beitragszahlern und Rentnern. Dadurch haben Probleme des Arbeitsmarktes, insbesondere aber der steigende Anteil von Rentnern in der Bevölkerung, eine niedrigere Rentenanpassung zur Folge. Erhöht sich hingegen die Zahl der Beschäftigten, beeinflusst das die Rentenanpassung positiv. Ab 2011 wird bei der Rentenanpassung zusätzlich auch berücksichtigt, ob und ggf. in welchem Maße die Rente in früheren Jahren an sich aufgrund schwacher oder negativer Lohnentwicklung zu kürzen gewesen wäre.

§§ 65, 68, 68a, 254c, 255a-g Sozialgesetzbuch VI

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