Rückkehrberatung, Rückkehr- und Reintegrationshilfen

Rückkehrberatung, Rückkehr- und Reintegrationshilfen sind wichtige Elemente der Asylpolitik der Bayerischen Staatsregierung. Durch die staatliche Förderung von Rückkehr und Reintegration solle der Einzelne motiviert werden, diesen Entschluss freiwillig und nach möglichst kurzem Aufenthalt in Deutschland zu treffen. Unterstützende Leistungen erleichtern es, im Heimatland dauerhaft wieder Fuß zu fassen.


Deshalb wurde auf Anregung der bayerischen Staatsregierung die Zentrale Rückkehrberatung im Jahr 2003 gegründet und seither kontinuierlich ausgebaut. Erfolgte die Rückkehrberatung zunächst hauptsächlich durch die in den Zentralen Rückkehrberatungsstellen tätigen Wohlfahrtsverbände und durch Coming Home der Landeshauptstadt München, wurden mit der Einrichtung Zentraler Ausländerbehörden in jedem Regierungsbezirk im Jahr 2015 auch staatliche Stellen für die Rückkehrberatung zuständig.


Bayern verfügt seitdem über ein flächendeckendes Netz von insgesamt elf Rückkehrberatungsstellen.  Der/die Ausländer/-in soll in die Lage versetzt werden, aufgrund fundierter Informationen eine eigenständige Entscheidung zu treffen. Rückkehr- und Reintegrationsmittel können nur erfolgreich eingesetzt werden, wenn diese Personen in Deutschland und im Herkunftsland Hilfen nach ihren persönlichen Bedürfnissen und Möglichkeiten erhalten (Fortbildung, finanzielle und/oder materielle Hilfen, Vermittlung von Kontakten). Diese Hilfen können nur Stellen anbieten, die auf Rückkehrberatung spezialisiert sind, wie dies bei den Zentralen Ausländerbehörden und den Zentralen Rückkehrberatungsstellen der Fall ist.


Die nichtstaatlichen Zentralen Rückkehrberatungsstellen in Bayern werden aus Mitteln des beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge angesiedelten Europäischen Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF), dem Eigenanteil der Projektträger und den Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration finanziert. Projektträger sind u. a. die Caritas, die Arbeiterwohlfahrt (AWO), die Diakonie und das Bayerische Rote Kreuz (BRK).


Es werden sowohl Asylsuchende im laufenden Asylverfahren, als auch abgelehnte und anerkannte ehemalige Asylbewerber beraten. Den Betroffenen steht es frei, an welche der im jeweiligen Regierungsbezirk tätigen Beratungsstelle sie sich wenden.


Rückkehrberatung steht insbesondere folgenden Personengruppen offen:


  • Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz,
  • Asylberechtigten und Flüchtlingen mit Abschiebeschutz nach §§ 60 Abs. 1 i. V. m. § 25 Abs. 2 AufenthG,
  • Kontingentflüchtlingen,
  • (Spät-)Aussiedlern.


Rückkehrhilfen können grundsätzlich nur für Leistungsberechtigte nach § 1 Asylbewerberleistungsgesetz gewährt werden. Rückkehrwilligen können hauptsächlich Mittel aus den bundesweit nach einheitlichen Kriterien durchgeführten REAG/GARP-Programm (Reintegration and Emigration Programme for Asylum-Seekers / Government Assisted Repatriation Programme), dem durch den Bund finanzierten Rückkehrhilfeprogramm StarthilfePlus (je nach Nationalität), sowie dem Bayerischen Rückkehrprogramm gewährt werden. In bestimmten Fällen können darüber hinaus zusätzliche Rückkehr- und Reintegrationshilfen, wie z.B. über das von der EU finanzierte Programm ERRIN (European Return and Reintegration Network) zur Verfügung gestellt werden.


Zudem werden Reintegrationsprojekte von Flüchtlingsorganisationen gefördert. Innerhalb dieser Reintegrationsprojekte werden für Rückkehrer aktuelle und individuelle Informationen aus den Heimatländern beschafft. Rückkehrer vor Ort in der Heimat (nach-)betreut sowie Rückkehrer an Kontaktpersonen vermittelt.


In Bayern stehen folgende Rückkehrberatungsstellen zur Verfügung:


Staatliche Beratungsstellen:


  • Regierung von Oberbayern (Manching/Ingolstadt) Zentrale Ausländerbehörde, Am Hochfeld 20, 85051 Ingolstadt, Tel. +49 8450 2 667 0
  • Regierung von Niederbayern (Deggendorf) Zentrale Ausländerbehörde, Stadtfeldstraße 11, 94469 Deggendorf, Tel. +49 991 28 089 301
  • Regierung der Oberpfalz (Regensburg) Zentrale Ausländerbehörde, Bajuwarenstraße 1a, 93053 Regensburg, Tel. +49 941 5680 3300
  • Regierung von Mittelfranken  (Nürnberg/Ansbach) Zentrale Ausländerbehörde, Beuthener Str. 37– 39, 90471 Nürnberg, Tel. +49 911 98 229 145

    und Phillip-Zorn-Str. 66, 91522 Ansbach, +49 981 20 36 36 0
  • Regierung von Oberfranken (Bamberg/Bayreuth) Zentrale Ausländerbehörde, Erlenweg 4, 96050 Bamberg, Tel. +49 951 13294 200

    und Wittelsbacher Ring 3, 95444 Bayreuth, Tel. +49 921 6042 112
  • Regierung von Unterfranken (Schweinfurt) Zentrale Ausländerbehörde, Kasernenweg 1, 97424 Schweinfurt, Tel. +49 9721 6 536 308
  • Regierung von Schwaben (Augsburg) Zentrale Ausländerbehörde, Kobelweg 82, 86156 Augsburg, Tel. +49 821 3274663


Kommunale Beratungsstellen:


  • COMING HOME, Landeshauptstadt München, Werinherstraße 89, 81541 München, Tel. +49 89 233 48666


Nichtstaatliche Beratungsstellen:


  • Zentrale Rückkehrberatungsstelle (ZRB) Nordbayern (Nürnberg), Marienstraße 23, 90402 Nürnberg, Tel. +49 911 2352 222
  • Zentrale Rückkehrberatung (ZRB) Südbayern (Augsburg), Lange Gasse 4, 86152 Augsburg, Tel. +49 821 5089632

    Außenstellen:

    Deggendorf Rückkehrberatungsstelle, Pferdemarkt 20, 94469 Deggendorf, Tel +49 991 389 745

    Mühldorf am Inn Rückkehrberatungsstelle, Kirchplatz 7, 84453 Mühldorf am Inn

    Kempten Rückkehrberatungsstelle, Mozartstraße 4, 87435 Kempten
  • Zentrale Rückkehrberatung (ZRB) Westbayern (Würzburg), Röntgenstraße 3, 97070 Würzburg, Tel. 0931 38 666 782


Weitere Informationen können wie folgt abgerufen werden:


www.zrb-nordbayern.de/


www.zrb-westbayern.de/


www.zrb-suedbayern.de


www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Sozialreferat/Wohnungsamt/rueckkehrhilfen.html


www.bamf.de


www.integplan.de/


www.returningfromgermany.de

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