Rückkehrberatungsstellen; Beantragung einer Förderung

Der Freistaat Bayern fördert die Zentralen Rückkehrberatungsstellen.

Zweck


Durch die staatliche Förderung von Rückkehr und Reintegration soll der Einzelne motiviert werden, den Entschluss zur Rückkehr in das jeweilige Heimatland freiwillig und nach möglichst kurzem Aufenthalt in Deutschland zu treffen. Unterstützende Leistungen erleichtern in Würde in das Heimatland zurückzukehren.


Gegenstand


Gefördert wird die Rückkehrberatung durch Zentrale Rückkehrberatungsstellen.


Zuwendungsempfänger


Antrags- und zuwendungsberechtigt sind die Zentralen Rückkehrberatungsstellen.


Zuwendungsfähige Kosten


Zuwendungsfähige Kosten sind Personalkosten und Sachkosten.


Art und Umfang


Die Höhe der zuschussfähigen Personalkosten bemisst sich nach der Höhe der tatsächlich ausgezahlten Löhne und Gehälter. Die Personalkosten dürfen weder die Löhne und Gehälter und sonstige dem Zuwendungsempfänger entstehenden Arbeitskosten noch die günstigsten marktüblichen Sätze (Bund-Länder-Tarif) überschreiten.


Zuschussfähig sind Personalkosten bis zu einer Vergütung der Entgeltgruppe 12 TV-L.


Erfolgt die Förderung im Rahmen einer Kofinanzierung, ist der Umfang der Förderung zwischen den Zuwendungsgebern abzustimmen und kann von den vorgenannten Angaben abweichen.

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