Sachbezüge
20.01.2020
Für die Berechnung der Beiträge und Leistungen in der Sozialversicherung gehören Sachbezüge (z. B. Verpflegung, Unterkunft, Wohnung) zum Arbeitsentgelt. Ihr Wert wird jährlich im Voraus durch Verordnung der Bundesregierung festgesetzt.
§§ 14, 17 Sozialgesetzbuch IV, Verordnung über die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Zuwendungen des Arbeitgebers als Arbeitsentgelt(Sozialversicherungsentgeltverordnung – SvEV)