Sachverständige; Öffentliche Bestellung und Vereidigung durch die Handwerkskammer
Die Handwerkskammer bestellt und vereidigt auf Antrag Sachverständige zur Erstattung von Gutachten über Waren, Leistungen und Preise von Handwerkern.
Die öffentliche Bestellung hat den Zweck, Gerichten, Behörden und der Öffentlichkeit besonders sachkundige und persönlich geeignete Sachverständige zur Verfügung zu stellen, deren Aussagen besonders glaubhaft sind.
Die öffentliche Bestellung umfasst die Erstattung von Gutachten und andere Sachverständigenleistungen wie Beratungen, Überwachungen, Prüfungen, Erteilung von Bescheinigungen sowie schiedsgutachterliche und schiedsrichterliche Tätigkeiten.
Die Rechte und Pflichten von öffentlich bestellten Sachverständigen sind vor allem in den Sachverständigenordnungen der Handwerkskammern geregelt.
Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige erkennt man an der gesetzlich geschützten Bezeichnung „öffentlich bestellt und vereidigt“. Die Handwerkskammern verleihen den Sachverständigen einen Rundstempel und stellen einen Sachverständigenausweis aus.