Sachverständige und Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr; Beantragung der Anerkennung
20.01.2020
Die Regierung von Niederbayern ist zuständig für die amtliche Anerkennung als Sachverständiger für den Kraftfahrzeugverkehr (mit Teilbefugnissen) oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr (mit Teilbefugnissen).
Auf Antrag der Technischen Prüfstelle erkennt die Regierung von Niederbayern Sachverständige für den Kraftfahrzeugverkehr oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr an, sofern die untenstehenden Voraussetzungen erfüllt werden.