Sachverständige und Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr; Beantragung einer Ausnahmeregelung für Bewerber

Die Regierung von Niederbayern ist zuständig für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für Bewerber um die Anerkennung als Sachverständiger für den Kraftfahrzeugverkehr oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr.

Die Regierung von Niederbayern ist zuständig für die Überprüfung von Anträgen auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 17 Kraftfahrsachverständigengesetz (KfSachvG).


Ausnahmen können gewährt werden von der Voraussetzung der praktischen Tätigkeit als Ingenieur und des Universitäts-, Hochschul-, Fachhochschul- oder Ingenieurschulabschlusses (§ 2 Abs.1 Nr. 4 und Abs. 2 KfSachvG) sowie von der Ableistung einer sechsmonatigen Ausbildung in einer Technischen Prüfstelle (§ 2 Abs. 1 Nr. 5 KfSachvG).

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