Salafismusprävention; Beantragung einer Förderung für ein kommunales Netzwerk
In der Prävention spielt die Arbeit auf kommunaler Ebene eine besondere Rolle. In den Städten und Gemeinden kann man viele wichtige Akteure erreichen, gewinnen und sensibilisieren – z. B. Schulen, Sozial- und Jugendarbeit, Polizei, Politik und alle, die Bezug zum Thema haben. Das Bayerische Sozialministerium als Mitglied des „Bayerischen Netzwerks für Prävention und Deradikalisierung gegen Salafismus“ fördert deswegen den Aufbau kommunaler Präventionsnetzwerke.
Zweck
Ziel des „Bayerischen Netzwerks für Prävention und Deradikalisierung gegen Salafismus“ ist es, möglichst flächendeckend Maßnahmen zur Prävention und Deradikalisierung anzubieten und die verschiedenen Akteure vor Ort miteinander zu vernetzen. Die kommunale Ebene ist dabei von großer Bedeutung, weil hier eine Vielzahl an Akteuren erreicht, sensibilisiert und vernetzt werden kann. Dadurch wird gewährleistet, dass die landesweiten Beratungsangebote vor Ort bekannt gemacht und gezielt in der Arbeit vor Ort genutzt werden.
Radikale Einstellungen fallen selten erst durch gewalttätiges Verhalten auf, sondern sind oft sehr früh im Alltagsverhalten zu erkennen. Lokale Netzwerke mit Akteuren aus den Bereichen Schule, Sozial- und Jugendarbeit, Polizei und Politik müssen daher in die Lage versetzt werden, „Symptome“ von Radikalisierung frühzeitig zu erkennen und Jugendliche gemeinsam vor einer möglichen Radikalisierung zu schützen.
Es ist geplant, die kommunale Vernetzung im Bereich der Prävention weiter auszudehnen.
Gegenstand
Gegenstand der Förderung ist die Vernetzung der Akteure vor Ort sowie Erhebung und Förderung von lokalen Maßnahmen zur Salafismusprävention.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften (Städte und Landkreise).
Zuwendungsfähige Kosten
Gefördert werden können nach Absprache Sach-, Personal- und Verwaltungskosten.
Art und Höhe
Fehlbedarfsfinanzierung: bis zu 80.000,00 Euro bei Erbringen eines angemessenen Eigenmittelanteils.