Scheinwerfer und optische Lichtsignalgeräte; Beantragung einer Erlaubnis für den Betrieb

Sie benötigen eine Erlaubnis zum Betrieb von Scheinwerfern und optischen Lichtsignalgeräten in einer Entfernung von mehr als 1,5 km zu einem Flugplatz.

Sie müssen die Erlaubnis zum Betrieb von Scheinwerfern und optischen Lichtsignalgeräten in einer Entfernung von mehr als 1,5 km zu einem Flugplatz beim zuständigen Luftamt beantragen.

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