Schöffen; Bewerbung zur Aufnahme in die Vorschlagsliste
Schöffinnen und Schöffen sind ehrenamtliche Richterinnen und Richter. Sie kommen in der Strafjustiz bei den Strafkammern und Jugendkammern der Landgerichte sowie bei den Schöffengerichten bzw. Jugendschöffengerichten der Amtsgerichte zum Einsatz. Die Gemeinden stellen alle fünf Jahre eine Vorschlagsliste für Schöffen auf. Bürgerinnen und Bürger können sich bei ihrer Wohnsitz-Gemeinde für die Aufnahme bewerben.
Schöffen stehen gleichberechtigt neben dem Berufsrichter und entscheiden gemeinsam darüber, ob der Beschuldigte einer Straftat schuldig ist und welche Strafe er erhält. Während der Hauptverhandlung üben Schöffen das Richteramt in vollem Umfang und mit gleichem Stimmrecht wie die Berufsrichter aus. Ihre Beteiligung in der Strafrechtspflege ist ein wichtiges Element des demokratischen Rechtsstaates. Die Schöffen bringen ihre nichtjuristischen Wertungen sowie ihre Lebens- und Berufserfahrung in die Entscheidungen der Gerichte ein und leisten so einen wertvollen Beitrag zu einer lebensnahen und allgemeinverständlichen Rechtsprechung.
Die Gemeinden stellen alle fünf Jahre eine Vorschlagsliste für Schöffen auf.
Die Vorschlagsliste soll alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen.
Die Vorschlagslisten für die Berufung zu einem Schöffen der Jugendgerichte (Jugendschöffe) werden vom jeweiligen Jugendhilfeausschuss bei den Jugendämtern aufgestellt. Die dargelegten Grundsätze und Voraussetzungen gelten entsprechend.