Schülerförderung; Beantragung einer Förderung für besondere außerunterrichtliche Leistungen und besonders kreative und innovative Projekte

Der Freistaat Bayern fördert besondere außerunterrichtliche Leistungen bayerischer Schülerinnen und Schüler und besonders kreative und innovative Projekte von Schulen.

Zweck


Die Förderung besonderer außerunterrichtlicher Leistungen dient dem Zweck, den Gedanken der Erziehung in den Schulen zu vertiefen, schulische Erziehungsarbeit über den Unterricht hinauszuleisten, außerunterrichtliche Aktivitäten der Schüler stärker in die pädagogische Gesamtkonzeption der Schulen einzubeziehen, die individuelle Förderung der Schüler zu ergänzen und besondere Begabungen und Fähigkeiten der Schüler entsprechend zu unterstützen.


Die Mittel für besonders kreative und innovative Projekte an Schulen sollen dazu dienen, Schulen zu unterstützen, die besondere Aktivitäten im Sinne der inneren Schulentwicklung entfalten und Maßnahmen durchführen, für die bisher keine oder keine ausreichenden Mittel zur Verfügung stehen.


Gegenstand


Im Rahmen der Projektförderung können Maßnahmen zur Begabtenförderung, die Teilnahme bayerischer Schülerinnen und Schüler an herausgehobenen landes- oder bundesweit durchgeführten Schülerwettbewerben sowie besonders kreative und innovative Projekte mit Schulen im Bereich der kulturellen Bildung gefördert werden.


Zuwendungsempfänger


Zuwendungsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts.


Zuwendungsfähige Kosten


Gefördert werden können Durchführungskosten für Wettbewerbe, Veranstaltungen und Seminare sowie Kosten für Personal und Sachmittel.


Art und Höhe


Förderart und -höhe sind je nach Projekt unterschiedlich.

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