Schützenverein; Beantragung einer Förderung für den vereinseigenen Sportstättenbau
Durch die Gewährung von staatlichen Zuschüssen sollen die Schützenvereine in die Lage versetzt werden, notwendige Neubauten zu errichten und notwendige Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen an ihren Sportanlagen vorzunehmen. Mit staatlichen Zuschüssen unterstützt wird auch der Kauf von Gebäuden (ohne Grundstückskosten) und deren Umbau zum Schützenhaus.
Zweck
Durch die Gewährung von Investitionszuwendungen sollen die Vereine in die Lage versetzt werden, ihre Sportstätten in eigener Initiative zu errichten und zu tragen.
Gegenstand
Es werden Neubauten, Umbauten und Erweiterungen von Sportstätten der Vereine, gegebenenfalls auch der Erwerb eines Objektes sowie Generalsinstandsetzungen gefördert. Voraussetzung ist, dass die Einrichtungen dem unmittelbaren Sportbetrieb ihrer Mitglieder dienen.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind Schützenvereine, die Mitglied des Bayerischen Sportschützenbundes e. V. oder des Oberpfälzer Schützenbundes e. V. (OSB) sind.
Art und Höhe
Die Zuwendungen werden zur Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung mit Höchstbetragsbegrenzung gewährt.
Der maximale Fördersatz beträgt dabei 30 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, davon bis zu 20 Prozent als Zuschuss und bis zu 10 Prozent als zinsvergünstigtes Darlehen. Bei zuwendungsfähigen Kosten bis zu einer Höhe von 250.000 Euro ist bei Verzicht auf die Darlehensförderung ein deutlich schnelleres und vereinfachtes Antrags- und Verwendungsnachweisverfahren vorgesehen.