Schuldnerberatung; Informationen

Schuldnerberatung ist die persönliche Beratung in Zahlungsschwierigkeiten befindlicher Familien und Einzelpersonen mit dem Ziel, die Folgen der Überschuldung zu beseitigen bzw. zu mildern. Die Beratung ist nicht auf rein wirtschaftliche und finanzielle Aspekte beschränkt, sondern erfolgt unter Einbeziehung der gesamten sozialen und wirtschaftlichen Situation der Hilfesuchenden.

Insolvenzberatung

Sozialhilfe

Grundsicherung für Arbeitsuchende

§ 17 Sozialgesetzbuch I, §§ 4, 6, 16 a Nummer 2 Sozialgesetzbuch II (für den Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende), §§ 8, 10, 11 Sozialgesetzbuch XII (für den Bereich der Sozialhilfe)

Sozialhilfeverwaltungen der Landratsämter, kreisfreien Städte; Schuldnerberatungsstellen bei den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege www.stmas.bayern.de/schuldnerberatung/index.php

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