Schuleingangsuntersuchung; Durchführung

Durch die Schuleingangsuntersuchung können gesundheitliche oder entwicklungsbezogene Einschränkungen eines Kindes, die für den Schulbesuch von Bedeutung sind, frühzeitig festgestellt und rechtzeitig Behandlungswege vermittelt werden.

Diese Untersuchung ist für alle Kinder verpflichtend und bietet Eltern eine Hilfestellung, um gesundheitliche Beeinträchtigungen, die für den Schulbesuch relevant sind, wie z. B. Seh-, Hör- und Sprachstörungen zu erkennen. Häufig fällt ein Kind mit einer Seh- oder Hörschwäche in der Schule nur durch Unkonzentriertheit, schlechte Leistungen oder Kopfschmerzen auf, ohne dass beim Kind die genauen Ursachen gleich erkannt werden. Besondere Aufmerksamkeit wird daher dem Seh- und Hörvermögen geschenkt, da diese eng mit den Lese- und Schreibleistungen zusammenhängen. Die Feinmotorik wird überprüft, da sie eine wichtige Voraussetzung für das Schreiben lernen ist. Bei Durchführung der reformierten Schuleingangsuntersuchung, die Zug um Zug in ganz Bayern eingeführt werden soll, werden auch Rechenvorläuferfähigkeiten und Konzentration getestet.


Die Schuleingangsuntersuchung hat mindestens zwei Bestandteile. Das Schuleingangsscreening  (standardisiertes  für alle Kinder, durchgeführt von sozialmedizinischen Assistentinnen) und  ggf. eine oder mehrere schulärztliche Untersuchung (für Kinder, die beim Scihuleingangsscreening auffällig waren und die sozialmedizinischen Assistentinnen eine schulärztliche Untersuchung für erforderlich halten oder Standardimpfungen fehlen).


Schuleingangsscreening (für alle Kinder)


Die sozialmedizinische Assistentin erfasst die gesundheitliche Vorgeschichte des Kindes. Hierzu werden die Eltern gebeten, den ausgefüllten Anamnesebogen zur Untersuchung mitzubringen. Anschließend misst sie die Größe und das Gewicht des Kindes und vergleicht es mit Perzentilen (normierte Wachstumskurven).


Sie sieht das gelbe Kinderuntersuchungsheft und das Impfbuch durch, eventuell fehlende Impfungen können besprochen werden. Zur Beurteilung des Impfstatus werden die aktuellen Impfempfehlungen und der Impfkalender der Ständigen Impfkommission des Robert Koch-Instituts zugrunde gelegt.


Das Seh- und Hörvermögen des Kindes wird mit speziellen Geräten getestet. Die sprachliche und motorische Entwicklung beispielsweise werden mit standardisierten Testverfahren untersucht (z.B. vorgegebene Wörter nachsprechen oder Figuren nachzeichnen).


Schulärztliche Untersuchung (in Einzelfällen)


Im Alter zwischen 60 und 64 Monaten ist für alle Kinder die Früherkennungsuntersuchung U9 beim Kinderarzt vorgesehen. Im Rahmen der Schuleingangsuntersuchung haben die Eltern den Nachweis über die Teilnahme an der Früherkennungsuntersuchung U9 vorzulegen. Wird dieser Nachweis nicht erbracht, ist es gesetzlich vorgesehen, dass die betroffenen Kinder an einer schulärztlichen Untersuchung teilnehmen. Die reformierte Schuleingangsuntersuchung wird im vorletzten Kindergartenjahr durchgeführt, was Vorteile hinsichtlich der Zeit bis zur Schuleinschreibung und der Einschulung bringt, die für weitere Diagnostik, Behandlung. Bei der reformierten Schuleingangsuntersuchung erfolgt eine Vorstellung beim Schularzt. Die U-9-Vorsorgeuntersuchung, die nun zu einem späteren Zeitpunkt vom Kinderarzt durchgeführt wird,  wird hierdurch nicht ersetzt.


Die schulärztliche Untersuchung übernimmt eine Ärztin/ein Arzt des örtlichen Gesundheitsamtes. Die Eltern erhalten vom Gesundheitsamt eine schriftliche Einladung zur schulärztlichen Untersuchung mit der Bitte, bei der Untersuchung dabei zu sein. Die Untersuchung selbst findet – je nach Landkreis – im Kindergarten, im Gesundheitsamt oder anderen geeigneten Räumlichkeiten statt. Die Anwesenheit der Eltern ist für das Kind beruhigend, Fragen können direkt geklärt und Beobachtungen/Ergebnisse der Untersuchung gleich besprochen werden.


Für Kinder, die bereits an der Früherkennungsuntersuchung U9 teilgenommen haben, besteht das Angebot einer schulärztlichen Untersuchung, wenn sich beim Schuleingangsscreening oder bei der U9 Besonderheiten ergeben haben oder die Eltern dies wünschen, also zum Beispiel bei:


  • Unsicherheiten in Fragen der Rückstellung oder der vorzeitigen Einschulung,
  • medizinischen Befunden, die im späteren Schulalltag eine Rolle spielen könnten (dies kann beispielsweise bei Kindern mit chronischen Erkrankungen, mit stark vermindertem Seh- oder Hörvermögen oder bei Kindern mit eingeschränkter Mobilität der Fall sein).


Bei der schulärztlichen Untersuchung wird das Kind körperlich untersucht und sein Entwicklungsstand festgestellt. Besondere Untersuchungsbefunde werden besprochen. Bei auffälligen Befunden wird der Schularzt eine Vorstellung des Kindes zur weiteren Abklärung beim Kinder- oder Haus- oder Facharzt empfehlen.


Weiterführende Informationen finden Sie unter „Weiterführende Links“.

youtubexingvimeotwittertubmlrsuchesearchrsspluspinterestphonenav_arrownav_arrow_whitelogo-kleinostheimlinkedininstagramicon-arrow-righticon-arrow-leftgoogle-plusflickrfaqfacebookcontactarrow