Schulen besonderer Art; Gewährung eines Lehrpersonalzuschusses
20.01.2020
Der Freistaat Bayern gewährt für das Lehrpersonal an Schulen besonderer Art, dessen Dienstherr eine kommunale Körperschaft ist, einen Zuschuss.
Zweck
Der Freistaat gewährt für kommunale Schulen einen Zuschuss zum Lehrpersonalaufwand (Lehrpersonalzuschuss). Der Zuschuss wird für das Haushaltsjahr gewährt.
Gegenstand
Bezuschusst wird der Lehrpersonalaufwand an Schulen besonderer Art, deren Personalaufwandsträger eine kommunale Körperschaft ist.
Zuwendungsempfänger
Landeshauptstadt München
Zuwendungsfähige Kosten
Es werden 61 v.H. des Personalaufwands für Gymnasial- und Realschulklassen bezuschusst, für Mittelschulklassen liegt der Satz bei 80 v.H..