Schulen; Qualitätssicherung

Die v. a. durch die Ergebnisse internationaler Schulleistungsstudien in den letzten Jahren gewonnene Erkenntnis, dass die Festlegung normativer Leistungserwartungen und ihre regelmäßige Überprüfung einen wichtigen Beitrag zur Sicherung der Schul- und Unterrichtsqualität darstellen, ist für Bayern nichts grundsätzlich Neues.

Bayern hat sich stets dazu bekannt, dass Leistung in der Schule regelmäßig eingefordert werden muss und dabei aus Gründen der Bildungsgerechtigkeit auch ein möglichst einheitliches Anforderungsniveau zu gelten hat. Deswegen setzt der Freistaat z. B. seit jeher auf zentrale Abschlussprüfungen in den allgemein bildenden und fast allen beruflichen Schularten.


TIMSS 1997 („Third International Mathematics and Science Study“), PISA („Programme for International Student Assessment“) und IGLU („Internationale Grundschul-Lese-Untersuchung“) waren allerdings auch für Bayern der Anlass, neue Instrumente der Qualitätssicherung einzuführen und damit Schulen häufigere Rückmeldungen darüber zu geben, wo sie bzw. ihre Schülerinnen und Schüler im Vergleich zu anderen Schulen stehen, damit frühzeitiger interveniert werden kann, wenn sich Leistungsdefizite offenbaren. Außerdem wurden Erkenntnisse der internationalen Schulentwicklungsforschung aufgegriffen.


Auf der Basis von bewährten Elementen, die nach und nach um neue ergänzt wurden, hat sich so in den letzten Jahren ein differenziertes System der Qualitätssicherung an bayerischen Schulen entwickelt. Genauere Informationen finden Sie unter „Weiterführende Links“.

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