Schulsport; Aufsicht und fachliche Mitwirkung
Das Unterrichtsfach Sport ist ein unaustauschbarer Bestandteil umfassender Bildung und Erziehung und leistet einen spezifischen Beitrag zu einer ganzheitlichen Persönlichkeitsentwicklung der Schülerinnen und Schüler.
Deshalb befasst es sich nicht nur mit inhaltlichen Fragen zum Unterricht im Fach Sport, z.B. zum Fachlehrplan, sondern auch mit fächerübergreifenden und außerunterrichtlichen Bezügen. Themen von länderübergreifender Bedeutung werden im Rahmen der Kultusministerkonferenz der Länder behandelt, in der der Freistaat durch das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus vertreten ist. Die infrastrukturellen Anforderungen des Schulsports sind durch den schulischen Sportstättenbau erfasst.
Die Regierungen sind Ansprechpartner in Angelegenheiten des Schulsports. Ihre Aufgaben umfassen:
- fachliche Angelegenheiten und Aufsicht über den Schulsport an Grund-und Mittelschulen, Förderschulen und beruflichen Schulen
- den Einsatz der Fachberater für Sport bei den Staatl. Schulämtern einschl. Mitwirkung bei der dienstlichen Beurteilung
- die Mitwirkung in der amtlichen Lehrerfortbildung im Fachbereich Sport für Schulaufsichtsbeamte, Schulleiter, Fachberater, Lehrer und Förderlehrer
- die fachliche Beratung bei Planung, Bau, Ausstattung, Betrieb und Unterhalt und Ermittlung des schulischen Sportstättenbedarfs
- die fachliche Mitwirkung bei der schulaufsichtlichen Genehmigung von Neu-, Um- und Erweiterungsbauten für Zwecke des schulischen Sports
- die Organisation der Schulsportwettbewerbe auf Kreis-, Regional- und Bezirksebene
- die Koordinierung der Aufgaben in den Arbeitskreisen „Sport in Schule und Verein“
Im Internetauftritt des Bayerischen Kultusministeriums finden Sie folgende Informationen zum Schulsport (siehe „Weiterführende Links“):
- Bekanntmachungen zum Sportunterricht
- Rückgewinnung der 3. Sportstunde
- Staatliche Lehrerfortbildung für den Sportunterricht
- Schulsportwettbewerbe
- Initiativen der „Bewegten Grundschule“ und der „Bewegten Schule“
- Bewegungs- und Gesundheitsinitiative „Voll in Form“
- Bayerische Kooperationsmodell „Sport nach 1 in Schule und Verein“
- Partnerschulen des Leistungssports
- Schulsportstättenbau
- Sportunterricht mit chronisch kranken Kindern