Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen; Beantragung der Anerkennung

Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen bedürfen der staatlichen Anerkennung.

Auf Antrag können Konfliktberatungsstellen sowohl von öffentlichen als auch von freien Trägern anerkannt werden. So bieten konfessionelle und nicht konfessionsgebundene Wohlfahrts­verbände und andere freie Träger und Vereine die gesetzliche Konfliktberatung an (z. B. Arbeiterwohlfahrt, Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband, Deutsches Rotes Kreuz, Diakonisches Werk, donum vitae, pro familia), darüber hinaus in manchen Kommunen örtliche Gesundheitsämter sowie verschiedene Ärztinnen und Ärzte.


Die Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen haben jährlich einen schriftlichen Bericht über ihre Beratungstätigkeit niederzulegen, der die Maßstäbe der Tätigkeit und die gesammelten Erfahrungen enthält. Die Beratungsstellen werden nach mindestens 3 Jahren durch die zuständige Regierung überprüft. Liegt eine der geforderten Anerkennungsvoraussetzungen nicht mehr vor, wird die Anerkennung widerrufen.


Die Anerkennung der Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen sowie deren Rücknahme und Widerruf werden im Bayerischen Staatsanzeiger veröffentlichet.

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