Sehteststellen; Aufsicht

Die Sehteststellen unterliegen der Aufsicht der Regierungen. Die Aufsicht beinhaltet auch Kontrollen.

Die anerkannten Sehteststellungen unterliegen der Aufsicht der Regierungen. Die Regierung überprüft, ob die Sehtests ordnungsgemäß durchgeführt werden und ob die Anerkennungsvoraussetzungen (noch) vorliegen.


Die Anerkennungsinhaber legen der Regierung halbjährlich einen Prüfbericht der ärztlichen Aufsicht vor. Außerdem sind statistische Aufzeichnungen über die durchgeführten Sehtests vorzulegen (Anzahl + bestanden/nicht bestanden).


Die Regierung kann selbst prüfen oder einen von ihr bestimmten Sachverständigen prüfen lassen.

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