Sehteststellen; Beantragung der amtlichen Anerkennung

Die zuständige Regierung erteilt die Anerkennung für Sehteststellen. Inhaber dieser Anerkennung sind berechtigt, Sehtests für den Erwerb einer Fahrerlaubnis durchzuführen.

Wer Sehtests für den Erwerb einer Fahrerlaubnis durchführen möchte, bedarf der Anerkennung durch die Regierung. Stellen mit dieser Anerkennung können Sehtestbescheinigungen ausstellen, die für die Erteilung einer Fahrerlaubnis bei einer Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt werden müssen.


Betriebe von Augenoptikern, Begutachtungsstellen für Fahreignung, Ärzte des Gesundheitsamts oder andere Ärzte der öffentlichen Verwaltung sowie Ärzte mit der Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“ oder Ärzte mit der Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ gelten ebenfalls als anerkannt.

youtubexingvimeotwittertubmlrsuchesearchrsspluspinterestphonenav_arrownav_arrow_whitelogo-kleinostheimlinkedininstagramicon-arrow-righticon-arrow-leftgoogle-plusflickrfaqfacebookcontactarrow