Selbstständige Tätigkeit; Förderung bei Aufnahme durch spezifische begleitende Hilfen

Erwerbstätige Leistungsberechtigte, die eine selbstständige hauptberufliche Tätigkeit aufnehmen oder ausüben, können Darlehen und Zuschüsse für die Beschaffung von Sachgütern erhalten, die für die Ausübung der selbstständigen Tätigkeit notwendig und angemessen sind. Die Zuschüsse dürfen einen Betrag von 5.000 € nicht überschreiten.

§ 16c Abs. 1 Sozialgesetzbuch II

Jobcenter

www.arbeitsministerium.bayern.de/arbeit/grundsicherung/index.htm

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