Seniorengenossenschaften; Beantragung einer Förderung

In „Seniorengenossenschaften“ wird bürgerschaftliches Engagement in genossenschaftlicher Form der Hilfe auf Gegenseitigkeit gelebt. Sie bieten ergänzend zu vorhandenen Diensten Leistungen an, die nicht oder nicht ausreichend vorhanden sind. Der Aufbau von Seniorengenossenschaften wird vom Freistaat Bayern unterstützt.

Zweck

Gerade in Zeiten demografischer und struktureller Veränderungen ist es wichtig, neue Formen der gesellschaftlichen Teilhabe und des Miteinanders älterer Menschen aktiv zu unterstützen.

Die Mitglieder der „Seniorengenossenschaften“ helfen sich gegenseitig und können für ihren Einsatz ein entsprechendes Entgelt ausgezahlt bekommen oder sich entsprechende Zeit gutschreiben lassen, um diese später, wenn sie selbst einmal Hilfe benötigen, wiederum in Form von Diensten in Anspruch nehmen zu können.

Gegenstand

Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel wird auf Antrag der Aufbau von Seniorengenossenschaften unterstützt.

Zuwendungsempfänger

Zuwendungsempfänger sind Initiatoren von Seniorengenossenschaften.

Zuwendungsfähige Kosten

  • Personalausgaben für eine Koordinationskraft für den Aufbau
  • Sachausgaben für Öffentlichkeitsarbeit und erforderliche Ausstattungsgegenstände, z. B. Büromöbel, Kommunikationsmittel, Miete.

Art und Höhe

  • Die Förderung wird als Anteilsfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung bewilligt.
  • Derzeit wird die Gründungsphase der entstehenden „Seniorengenossenschaften“ mit maximal bis zu 30.000 Euro je Projekt gefördert.
  • Der Bewilligungszeitraum beträgt maximal drei Jahre.

Die Zuwendung beträgt jedoch höchstens 90 % der erforderlichen tatsächlichen Ausgaben, d.h. bei jeder Projektförderung sind mind. 10 % Eigenmittel (10 % der beantragten Gesamtausgaben) einzubringen. 

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