Seniorengenossenschaften

Als Seniorengenossenschaften werden Vereinigungen bezeichnet, die in der Regel in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins (e.V.) oder einer eingetragenen Genossenschaft (eG) organisiert sind und ergänzend zu vorhandenen sozialen Diensten Leistungen anbieten, die nicht oder nicht ausreichend vorhanden sind. In Seniorengenossenschaften wird bürgerschaftliches Engagement in genossenschaftlicher Form der Hilfe auf Gegenseitigkeit gelebt. Die engagierten Mitglieder können für ihren Einsatz ein entsprechendes Entgelt ausgezahlt bekommen oder sich  entsprechende Zeit gutschreiben lassen, um diese später, wenn sie selbst einmal Hilfe benötigen, wiederum in Form von Diensten in Anspruch nehmen zu können (wer z.B. 100 Stunden durch Arbeiten anspart, kann später 100 Stunden kostenfrei abrufen). Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales unterstützt den Aufbau von Seniorengenossenschaften. Hierzu wurde das Handbuch zum Aufbau und zur Organisation von Seniorengenossenschaften herausgegeben. Zudem können einzelne Projekte nach Vorlage einer entsprechenden Projektskizze – vorbehaltlich vorhandener Haushaltsmittel – gefördert werden. Weitere Details können im Fachreferat Seniorenarbeit, Seniorenpolitik des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales erfragt werden.


Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales


www.stmas.bayern.de/senioren/genossenschaften/index.php


www.stmas.bayern.de/imperia/md/content/stmas/stmas_inet/wohnen-im-alter/180411_eckpunkte_seniorengenossenschaft.pdf


www.wohnen-alter-bayern.de/senioren-genossenschaften.html


 

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