Sozialmedizinischer Assistent/Sozialmedizinische Assistentin im Öffentlichen Gesundheitsdienst; Bewerbung um einen Weiterbildungsplatz

In Bayern sind im Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) Sozialmedizinische Assistenten und Sozialmedizinische Assistentinnen sowohl in der Staatsverwaltung bei den 71 bayerischen Landratsämtern als auch bei kreisfreien Städten, soweit ihnen Aufgaben des ÖGD übertragen sind, tätig. Für die Einstellung bei den Landratsämtern sind die Regierungen zuständig und für die Einstellung bei einer kreisfreien Stadt die jeweilige Stadtverwaltung.

Sozialmedizinische Assistenten und Sozialmedizinische Assistentinnen nehmen insbesondere folgende Aufgaben im Bereich der Gesundheitsvorsorge und Gesundheitsfürsorge wahr:


1. Schulgesundheitspflege


  • Organisation der Untersuchungstermine und Dokumentation der Ergebnisse,
  • Durchführung des Schuleingangsscreenings und Erhebung standardisierter Befunde, insbesondere Messen und Wiegen, Seh-, Hör- und Sprachteste sowie Motorikscreening,
  • Mitwirkung bei der ärztlichen Untersuchung und Beratung,
  • Mitwirkung beim Erheben anamnestischer Angaben unter anderem bei Eltern, Kindern oder Lehrern,
  • Mitwirkung bei der Einleitung notwendiger Maßnahmen;


2. Impfungen


  • Organisation der Impftermine und Dokumentation der Ergebnisse,
  • Assistenz für die Ärztinnen und Ärzte bei der Durchführung von Impfungen;


3. Gesundheitsaufklärung; Gesundheitserziehung


Mitwirkung bei jedem gegebenen Anlass im übertragenen Aufgabenbereich, insbesondere im Rahmen der Gesundheitshilfe auch für körperlich und geistig Behinderte, der Mütterberatung und der Tuberkulosefürsorge;


4. Fachbereich Pflege- und Behinderteneinrichtungen – Qualitätsentwicklung und Aufsicht (ehemals Heimaufsicht)


Mitwirkung bei der Beurteilung der Pflegequalität in Altenheimen bzw. Betreuungsqualität in Heimen für Menschen mit Behinderung insbesondere durch Mitwirkung bei den Heimnachschauen und der Erstellung von Berichten und bei sonstigen Fragen


 5. Dokumentation und Statistik


  • Aktenführung,
  • Karteiführung und
  • alle vorgeschriebenen Statistiken im übertragenen Aufgabenbereich.


 


Die Weiterbildung umfasst eine neunmonatige praktische einschlägige Tätigkeit im Landratsamt und in Einrichtungen der Kranken-, Behinderten- oder Altenpflege. Im Rahmen der fachtheoretischen Weiterbildung beim Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit wird ein dreimonatiger Lehrgang mit anschließender Prüfung absolviert.


Nach erfolgreichem Abschluss der Weiterbildung erfolgt die Eingruppierung abhängig von der ausgeübten Tätigkeit in die Entgeltgruppe 6, 7 oder 8 TV-L.

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