Sozialstationen
Alte, kranke und pflegebedürftige Personen sowie Familien in Notsituationen können von Sozialstationen betreut und gepflegt werden. Diese zählen zu den Sozialen Diensten; sie sind auch Hilfs- und Leitstellen für Ratsuchende in sozialen Angelegenheiten. Als wichtigste Leistungen kommen in Betracht:
- Ambulante Krankenpflege zur Pflege kranker Menschen im häuslichen Bereich, Ausführung ärztlicher Anordnungen sowie Mitwirkung bei der medizinischen und sozialen Rehabilitation;
- Ambulante Pflege zur Betreuung und Pflege alter und gebrechlicher Menschen in ihrer gewohnten Umgebung, siehe auch Seniorenarbeit
- Familienpflege zur vorübergehenden Betreuung von Familien und Einzelpersonen, wenn dies infolge Krankheit oder sozialer Gründe (z. B. Versorgung von Kleinkindern) erforderlich ist, siehe auch Hilfe zur Haushaltsweiterführung.
Die Pflegeleistungen werden gegen Entgelt erbracht. Soweit es sich um Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung handelt (Hauspflege, Haushaltshilfe), übernehmen die Krankenkassen die Kosten. Darüber hinaus kommen als Kostenträger auch die Pflegeversicherung, die Sozialhilfe oder die Kriegsopferfürsorge in Betracht (Pflege, Hilfe zurHaushaltsweiterführung).
Verbände der freien Wohlfahrtspflege; Sozialhilfeverwaltungen und Kriegsopferfürsorgestellen bei den Landratsämtern und kreisfreien Städten; Zentrum Bayern Familie und Soziales – Hauptfürsorgestelle; Gemeinden; Kirchengemeinden