Sozialversicherung; Anmeldung von Arbeitnehmern

Pflichtversicherte Arbeitnehmer in der gesetzlichen Sozialversicherung müssen der zuständigen Krankenkasse als Einzugsstelle gemeldet werden.

Sobald Sie Arbeitnehmer beschäftigen, müssen Sie mit Beginn des Beschäftigungsverhältnisses eine Anmeldung zur Sozialversicherung vornehmen. Den gesetzlichen Krankenkassen (Einzugsstellen) ist die Aufgabe übertragen worden, den Gesamtsozialversicherungsbeitrag einzuziehen und an die zuständigen Stellen weiterzuleiten. Bei geringfügigen Beschäftigungen ist zuständige Einzugsstelle die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. Für die Sozialversicherung müssen sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber einen Anteil bezahlen.


Die Anmeldung zur Sozialversicherung umfasst die


  • Krankenversicherung,
  • Pflegeversicherung,
  • Rentenversicherung und
  • Arbeitslosenversicherung.


Die Anmeldung muss insbesondere für Beschäftigte erfolgen, die kraft Gesetzes in der Kranken-, Pflege-, Rentenversicherung oder nach dem Recht der Arbeitsförderung versichert sind.

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