Sozialvorschriften im Straßenverkehr
Für Fahrer und Beifahrer von Lastkraftwagen mit mehr als 3,5 Tonnen zulässiger Höchstmasse (3,5 t zul. HM) und Omnibussen bestehen zu ihrem Schutz und im Interesse der Sicherheit im Straßenverkehr besondere Vorschriften. Diese gelten im Bereich der Europäischen Union einheitlich. Sie regeln u. a. die zulässige tägliche und wöchentliche Lenkzeit, die mindestens einzulegenden Fahrtunterbrechungen sowie die tägliche und wöchentliche Ruhezeit des Fahrpersonals. Ferner gibt es nationale Bestimmungen über die Aufzeichnungen der Lenkzeiten einschließlich deren Unterbrechungen sowie der Ruhezeiten (Kontrollgerät oder – bei Fahrzeugen mit über 2,8 t und nicht mehr als 3,5 t zul. HM handschriftliche Aufzeichnungen). Fahrpersonal darf außerdem nicht nach den zurückgelegten Fahrstrecken oder der Menge der beförderten Güter entlohnt werden.
Regierungen – Gewerbeaufsichtsämter (Gewerbeaufsicht)