Spätaussiedler; Informationen über Hilfen für Ehegatten und Abkömmlinge
Ehegatten und die Abkömmlinge des Spätaussiedlers sind Personen, die selbst nicht zum Personenkreis der Spätaussiedler zählen, aber die Aussiedlungsgebiete im Wege des Aufnahmeverfahrens verlassen haben.
Das Bundesverwaltungsamt stellt dem in den Aufnahmebescheid eines Spätaussiedlers einbezogenen nichtdeutschen Ehegatten oder Abkömmling zum Nachweis des Vorliegens der Voraussetzungen des § 7 Absatz 2 des Gesetzes über die Angelegenheit der Vertriebenen und Flüchtlinge (Bundesvertriebenengesetz – BVFG) eine Bescheinigung aus.
Die Entscheidung über die Ausstellung einer Zweitschrift einer bereits erteilten Bescheinigung liegt bei der Ausstellungsbehörde.
Der Ehegatte und die Abkömmlinge des Spätaussiedlers müssen zuvor vom Aussiedlungsgebiet aus ein Aufnahmeverfahren durchführen und die Erteilung eines Einbeziehungsbescheides dort abwarten. Nur in Härtefällen (z. B. Gefahr für Leib oder Leben) kann das Verfahren auch von Deutschland aus betrieben werden.
Die Ehegatten und die Abkömmlinge von Spätaussiedlern kommen über das Grenzdurchgangslager Friedland nach Deutschland und werden auf die Länder zur vorläufigen Unterbringung und weiteren Eingliederung verteilt. In der Erstaufnahmestelle werden sie registriert, beraten und betreut.
Bundesvertriebenengesetz – BVFG
Bundesverwaltungsamt; Beratung und Betreuung durch die Verbände der freien Wohlfahrtspflege; dem Bund der Vertriebenen und die Landsmannschaften; Ausgleichsamt bei der Regierung von Mittelfranken, Marienstraße 1, 90402 Nürnberg (Zweitschriften, Gebiet Bayern)
www.grenzdurchgangslager-friedland.niedersachsen.de