Sportverein; Beantragung einer Förderung für den vereinseigenen Sportstättenbau
Der Freistaat Bayern fördert die Errichtung und die Sanierung von Sportanlagen der Vereine, die die Fördervoraussetzungen der Sportförderrichtlinien erfüllen und denen der Verein für den Sportbetrieb seiner Mitglieder bedarf.
Zweck
Durch die Gewährung von Investitionszuwendungen sollen die Vereine in die Lage versetzt werden, Sportstätten in eigener Initiative zu errichten und zu erhalten, die sie für den unmittelbaren Sportbetrieb ihrer Mitglieder benötigen.
Gegenstand
Es werden Neubauten, Umbauten und Erweiterungen von Sportstätten der Vereine, gegebenenfalls auch der Erwerb eines Objektes sowie Generalsinstandsetzungen gefördert. Voraussetzung ist, dass die Einrichtungen dem unmittelbaren Sportbetrieb ihrer Mitglieder dienen.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind Sportvereine, die Mitglied bei einem anerkannten Dachverband sind.
Zuwendungsfähige Kosten
Gefördert werden können die Ausgaben für das Baugrundstück, das Herrichten und die Erschließung, das Bauwerk (Baukonstruktionen und technische Anlagen), die Außenanlagen, die Ausstattung und Kunstwerke sowie die Baunebenkosten.
Art und Höhe
Die Zuwendungen werden zur Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung mit Höchstbetragsbegrenzung gewährt.
Der maximale Fördersatz beträgt dabei 30 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, davon bis zu 20 Prozent als Zuschuss und bis zu 10 Prozent als zinsvergünstigtes Darlehen. Bei zuwendungsfähigen Kosten bis zu einer Höhe von 250.000 Euro ist bei Verzicht auf die Darlehensförderung ein deutlich schnelleres und vereinfachtes Antrags- und Verwendungsnachweisverfahren vorgesehen.