Staatliche Auszeichnungen in Form von Orden und Ehrungen; Einreichung einer Anregung
Der Bayerische Ministerpräsident und der Bundespräsident verleihen Orden und Ehrenzeichen; weitere staatliche Ehrungen verleihen die jeweils zuständigen Ressortminister. Jedermann kann die Verleihung einer Auszeichnung an eine andere Person anregen.
Wenn einer Bürgerin oder einem Bürger verdiente Frauen oder verdiente Männer bekannt sind, die für einen Orden, eine Ehrung oder sonstigen Auszeichnung der Bundesrepublik Deutschland und/oder des Freistaats Bayern angeregt werden sollen, genügt grundsätzlich ein formloses Schreiben an die Bayerische Staatskanzlei, ein Staatsministerium, eine Regierung oder eine Kreisverwaltungsbehörde. In dem Schreiben sollten zu der Person, die angeregt werden soll, folgende Angaben enthalten sein:
- Vorname und Familienname (ggf. auch abweichender Geburtsname),
- Wohnanschrift,
- Geburtsdatum,
- Darstellung von Art und Umfang der besonderen Verdienste, wenn möglich chronologisch,
- gegebenenfalls Referenzpersonen oder Organisationen, die zu den Verdiensten des/r Angeregten gegenüber den mit der Bearbeitung befassten Behörden Stellung nehmen können.
Für Ordensanregungen kann auch das Formblatt, zu finden unter „Formulare“, ausgefüllt übermittelt werden.
Informationen zu den einzelnen Auszeichnungen des Bayerischen Ministerpräsidenten (z. B. zum Bayerischen Maximiliansorden für Wissenschaft und Kunst, zum Bayerischen Verdienstorden, zum Ehrenzeichen des Bayerischen Ministerpräsidenten für Verdienste von im Ehrenamt tätigen Frauen und Männern, zu den Auszeichnungen zur Rettung von Menschen) und des Bundespräsidenten (z. B. zum Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland) finden Sie unter „Weiterführende Links“.
Die Voraussetzungen für die Verleihung variieren je nach Auszeichnung. Die einzelnen Voraussetzungen finden Sie unter „Weiterführende Links“ sowie unter „Rechtsgrundlagen“.