Staatskanzlei; Unterstützung des Ministerpräsidenten und der Staatsregierung

Die Bayerische Staatskanzlei unterstützt den Ministerpräsidenten und die Staatsregierung.

Die Staatskanzlei


  • koordiniert die Tätigkeit der Ministerien
  • bereitet Ministerratssitzungen und Beschlüsse der Staatsregierung vor
  • bearbeitet Anträge, Erklärungen und Entscheidungen des Ministerpräsidenten und der Staatsregierung


Im Artikel 52 der Bayerischen Verfassung heißt es: „Zur Unterstützung des Ministerpräsidenten und der Staatsregierung in ihren verfassungsmäßigen Aufgaben besteht eine Staatskanzlei.“ Ihre spezifischen Aufgaben werden in der „Verordnung über die Geschäftsverteilung der Bayerischen Staatsregierung“ beschrieben.



Ihren Hauptsitz hat die Bayerische Staatskanzlei in München, Franz-Josef-Strauß-Ring 1. Zur Staatskanzlei in München gehört das Prinz-Carl-Palais, das hauptsächlich für repräsentative Aufgaben des Ministerpräsidenten genutzt wird.



Die Staatskanzlei wird von einem Kabinettsmitglied im Ministerrang geleitet. Sie unterstützt den Ministerpräsidenten und die Staatsregierung bei ihrer Amtsführung und koordiniert die Tätigkeit der Ministerien. Sie bereitet die wöchentlichen Kabinettssitzungen vor, führt deren Beschlüsse durch und informiert die Öffentlichkeit über die Regierungstätigkeit. Auch ist sie für den Vollzug der Landtagsbeschlüsse verantwortlich und für die Ausfertigung der Gesetze und Rechtsverordnungen zuständig. Der Staatskanzlei obliegt der Abschluss von Staatsverträgen und Verwaltungsabkommen mit Regierungen anderer Länder und sie pflegt den Kontakt zu Oberhäuptern und Regierungen außerdeutscher Staaten sowie zu ausländischen Vertretungen in Bayern. Im protokollarischen Bereich bereitet die Staatskanzlei Staatsbesuche und -empfänge vor und führt sie durch.



Außenstellen der Bayerischen Staatskanzlei befinden sich in Berlin und Brüssel.


Der Leiter der Staatskanzlei ist auch zuständig für den Bereich Bundesangelegenheiten. Insbesondere obliegt ihm die Stimmführung und Vertretung Bayerns im Bundesrat. Neben München hat er seinen Dienstsitz auch in Berlin (Vertretung des Freistaates Bayern beim Bund).


Ferner ist er verantwortlich für den Bereich Europaangelegenheiten einschließlich der Koordinierung der Europapolitik und der Pflege der Beziehungen Bayerns nach außen. Dazu gehört die Beobachtung aller wichtigen politischen Vorgänge bei der Europäischen Union. Neben München und Berlin hat er seinen Dienstsitz auch in Brüssel (Vertretung des Freistaates Bayern bei der Europäischen Union).

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