Steuerberatungsgesellschaft; Beantragung der Anerkennung

Um eine Steuerberatungsgesellschaft zu betreiben, müssen Sie einen Antrag auf Anerkennung stellen.

Eine steuerberatende Tätigkeit kann auch in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft, Kommanditgesellschaft auf Aktien, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft und Partnerschaftsgesellschaft ausgeübt werden. Diese Gesellschaften müssen bzw. können (PartG) von der Kammer als Steuerberatungsgesellschaft anerkannt werden.

Für die Anerkennung als Steuerberatungsgesellschaft ist die Steuerberaterkammer zuständig in deren Kammerbezirk sich der Sitz der Gesellschaft befindet.

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