Steuern; Auskunft bei grenzüberschreitender Tätigkeit

Für Dienstleister, die ohne Niederlassung in Deutschland grenzüberschreitend tätig werden, gibt es diverse Sonderzuständigkeiten und Sonderregelungen je nach Steuerpflicht, Tätigkeit oder Steuerart.
Auskünfte hierzu erteilt das Bayerische Landesamt für Steuern.

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