Straßenausbaubeiträge; Beantragung eines Härteausgleichs

Um Härtefälle auf Grund der stichtagsgebundenen Abschaffung der Straßenausbaubeiträge abzufedern, hat die Bayerische Staatsregierung einen mit 50 Millionen Euro ausgestatteten Härtefallfonds eingerichtet. Er kommt den Beitragszahlerinnen und -zahlern zu Gute, die im Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2017 zu Straßenausbaubeiträgen herangezogen und durch diese im Einzelfall unzumutbar belastet wurden.

Einen Härteausgleich konnten bis zum 31.12.2019 natürliche und juristische Personen beantragen, die Adressat(en) eines Bescheids zur Festsetzung eines Beitrags oder einer Vorauszahlung auf einen Beitrag für Straßenausbaumaßnahmen waren, sofern die unten genannten Voraussetzungen vorlagen.

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